DAS ALLGEMEINE GLEICHBEHANDLUNGSGESETZ
CHANCEN STATT PROBLEME WAHRNEHMEN
Die emotional geführte Debatte um das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz hat es gezeigt: Hier geht es um sensibel zu behandelnde Themen! Und das gilt auch für die praktische Umsetzung des Gesetzes in den Betrieben.
Damit aber in der Sache produktiv gearbeitet werden kann und nicht einfach der Konflikt auf die rechtliche Ebene verlagert wird (um dort umso heftiger ausgetragen zu werden), bedarf es besonders hier fundierter rechtlicher Kenntnis und eines umsichtigen und kompetenten Vorgehens. Denn neben zahlreichen Pflichten, insbesondere für den Arbeitgeber, verschafft dieses Gesetz den Arbeitnehmern und ihren Vertretern umfangreiche Rechte.
Der Gesetzgeber hat in seiner Begründung alle gesellschaftlichen Kräfte dazu aufgerufen, an einem gleichberechtigten Miteinander mitzuwirken, das sich an den Grundsätzen von Humanität und Menschenwürde orientiert, um so einem Klima von Zurücksetzung, Aggression und Gewalt schon im Ansatz zu begegnen. Hier ist der Betriebsrat besonders gefordert, denn zum einen kann er hier das Arbeitsklima maßgeblich verbessern helfen und zum andern wird er betroffene Mitarbeiter wirkungsvoll unterstützen müssen.
Ziele des Seminars:
- Sichere Beherrschung der gesetzlichen Regelungen
- Kenntnis der Auswirkungen auf die betriebliche Praxis
- Erarbeitung einer Muster-BV zum Thema und Überprüfung bestehender Vereinbarungen
- Sensibilisierung für Erscheinungsformen und Entstehung von Diskriminierung
- Sammlung von Präventions- und Handlungsmaßnahmen
- Erarbeitung der Grundlagen für eine kooperative Umsetzung
Seminardauer: 4 Tage (Beginn erster Tag: 10:00 Uhr; Ende letzter Tag: 16:00 Uhr)
SEMINAR AGG: 20.-23.09.2011 in Hamburg ANMELDEN
SEMINARINHALT
I. Das Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
- Grundlagen und Herkunft
- Ziele, Geltungs- und Anwendungsbereiche
- Diskriminierungsmerkmale und -formen
II. Auswirkungen auf den Betrieb
- Neue gesetzliche Organisationspflichten des Arbeitgebers
- Rechte und Pflichten der ArbeitnehmerInnen: Handlungsmöglichkeiten nach AGG und anderen
- Neue Aufgaben sowie Rechte und Pflichten des Betriebsrats nach AGG und verbundenen Gesetzen
• Überwachung der Einhaltung des AGG n. §§75, 80 BetrVG
• Der rechtssichere Umgang mit Diskriminierungstatbeständen und -beschwerden
• Behandlung von Beschwerden durch den Betriebsrat nach §13 AGG und §85 BetrVG
• Beteiligungsrechte bei Einstellungen, Versetzungen, Kündigungen
• Beteiligungsrechte bei Arbeitsentgelt, Arbeitsplatz, Arbeitsumgebung
• Unterlassungsanspruch und Informationsrechte
• Klagerecht bei groben Pflichtverletzungen nach AGG
• Beantragung von Ordnungs- und Zwangsgeld
• Anspruch auf bestimmte Maßnahmen nach AGG
• Überprüfung und Anpassung von Betriebsvereinbarungen
• Einsetzung eines Gleichbehandlungsbeauftragten
III. Exkurs:
- Unterschiedlichkeit: Chance(n) für alle
• Vorurteile: wann sie uns nützen und wann nicht
• Deine Welt – meine Welt: von der Subjektivität unserer Realitätswahrnehmung
• Selbstwertgefühl und Selbstwirksamkeit
- Wertschätzung: den eigenen Wert kennen - sich und andere schätzen
- Vom Problem zum Ziel: Wahrnehmungs- und Denkweisen
- Übungen und Beispiele
IV. Handlungsmöglichkeiten
- IST-Check: bestehende Vereinbarungen und mitbestimmte kollektive Tatbestände wie Hausordnung, Urlaubsgrundsätze etc.; Arbeitsklima und Verhalten im Unternehmen
- Prävention: Möglichkeiten den Vorbeugung
- Sensibilisierung: sicheres Erkennen und unterschiedliches Empfinden von Diskriminierung
- Muster-BV
- Im Fall der Fälle: differenzierte Möglichkeiten der Konfliktbearbeitung
- Rechtsfolgen und Sanktionen bei rechtswidrigen Verstößen gegen das Verbot der Benachteiligung
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